FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten - besonders für Neukunden wichtig

 

1.) Du hast außer Deiner Führerscheinausbildung noch keine Erfahrungen sammeln können. Wirst Du in der Lage sein, ein Charterboot als verantwortlicher Schiffsführer sicher zu bewegen?

 

Unmittelbar vor Fahrtbeginn erhältst Du eine ausführliche Einweisung, in der alle relevanten Dinge aufgezeigt werden. Diese Informationen - während Deiner Selbstfahrt konsequent umgesetzt - machen Euren Ausflug zum schönsten Tag im Sommer!

Das Du Dir am Vorabend Deines Ausleihvorgangs nochmal die wichtigsten Knoten draufziehst, ist natürlich klasse, aber irgendwie auch logo, oder? (Klampe belegen, Webelein und Palstek).

Knapp die Hälfte aller Neukunden absolviert vor der ersten Selbstfahrt zunächst ein Skippertraining (das Modul Cruise-Basic wäre die richtige Vorbereitung). Mit Absolvierung eines solchen Trainings bauen wir bei Dir Sicherheit und Erfahrungen auf, sodass Du bei Deinen eigenverantwortlichen Fahrten keine Probleme beim Finden der richtigen Entscheidungen besitzt.

 

2.) Ist für Dich als Neukunde das vor Fahrtbeginn stattfindende Briefing denn zwingend?

 

Ja. In diesem ca. 60 Minuten andauernden Zeitraum werden folgende Themen in genannter Reihenfolge multimedial an Dich herangeführt:

•  Erläuterung des Mietvertrages

•  Infos über das generelle Fahrverhalten auf dem Rhein (z. B. Kursbestimmung gegenüber der Berufsschifffahrt)

•  Du erhältst unter Einbeziehung des momentanen Wasserstandes, des Wetters und Deines Zeitfensters eine ausführliche elektronische Reviereinweisung, um die Nebenarme, Badebuchten, Seen und Auen anzusteuern. Unsere eigenen besonders ausführlichen Gewässerkarten sind mit vielen nützlichen und wichtigen Hinweisen versehen und natürlich während der Ausleihdauer an Bord.

•  Erklärung aller Einrichtungen an Bord

 

Das Briefing gehört nicht zum Ausleihzeitraum und wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.

 

3.) Wann wird die Miete bezahlt und wie wird abgerechnet?


Die Rechnung wird nach Beendigung der Charterfahrt beglichen (bar oder EC). Sie setzt sich zusammen aus der Bootsmiete und der exakt verbrauchten Treibstoffmenge. Diese wird von einem Messgerät an Bord nach Deiner Wiederkehr gemeinsam abgelesen. Der Betrag pro Liter entspricht dem Straßen­tankstellen­preis zum Zeitpunkt unseres Einkaufes (= ca. 30 Cent günstiger als an der Bootstankstelle).

Die Abrechnung der Bootsmiete wird minutengenau ermittelt. Das heißt, auch wenn eine neue Stunde nur angebrochen wird, so wird nicht diese kpl. Stunde berechnet, sondern eben nur die tatsächlichen Minuten, bis das Boot wieder bei uns festgemacht ist.

 

4.) Gibt es so etwas wie weitere oder versteckte Kosten?

 

Die bestehende Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung ist in der Grundmiete enthalten. Die Selbstbeteiligung bei der Vollkasko beträgt im Versicherungsschadensfall 500€.

Die nach jeder Fahrt stattfindende Bootsreinigung erzeugt keine separaten Kosten. Es wird keine Servicepauschale erhoben.

Auf Wunsch kannst Du unser firmeneigenes "Navigations-Informations-System" ordern. Wenn versehentlich zu flache, gesperrte oder sinnfreie Gewässer angefahren werden, gibt dieses unter Einberechnung des aktuellen Wasserstandes rechtzeitig Warnhinweise von sich. Die Kosten betragen 5 € pro Ausleihvorgang.

Mehr Infos zum Be-Alarmed-System…

 

Dieses von uns entwickelte Info-System besitzt neben weiteren Funktionen folgende hauptsächlichen Auslösemomente:

  • Beim Ansteuern einer Wasserfläche, die unmittelbar zu flach wird (z.B. Unterwasserleitwerke)

  • Beim Befahren einer Wasserfläche, die im weiteren Verlauf zu flach wird (z.B. Sandbänke in Altrheinarmen)

  • Beim Ansteuern eines gesperrten Gewässers (längst nicht alle Wasserflächen dürfen befahren werden)

  • Beim Ansteuern von Gewässern, deren Befahren keinen Sinn erzeugt (ja, auch die gibt es :-)

  • beim Erzeugen einer zu enormen Heckwelle in zu schützenden Bereichen (zu hohe Drehzahl in Häfen, Ankerbuchten, usw.)

Damit ist die Funktion eines Echolotes bei weitem übertroffen. Die absolute Besonderheit besteht darin, das wir das System auf den Wasserstand programmieren, der an Deinem Fahrttag besteht.

Bei Beachten der Warnhinweise werden z.B. eine Grundberührung oder verursachte Beschädigungen durch Wellenschlag unmöglich.

Weniger…

 

5.) Wie bekommst Du Infos über die noch freien Termine?

 

Gechartert werden kann halb- oder ganztags an 7 Tagen die Woche in dem Zeitraum zwischen 09 und 20Uhr.

Während der Saison siehst Du immer die noch freien Termine für die laufende Saison abgebildet.

Als Neukunde beachte bitte, dass unsere Stammkunden schon Monate vorher reservieren und somit gerade an den Wochenenden in der Hochsaison kurzfristig nur schwierig unterzukommen ist.

 

6.) Reservierst Du als Neukunde einen ganzen oder besser nur einen halben Tag?

 

Unsere Stammkunden haben die Gelassenheit des Bootfahrens längst für sich entdeckt und tätigen die Ganztages-Charter. Als Neukunde ist anfangs eine Halbtages-Charter vielleicht besser. Die Zeit reicht trotzdem aus, um mit unseren Bootstypen B (in der Berg- oder Talfahrt) in den Seen und Auen - vor Anker liegend- zu verweilen. Bei einer 3er- oder 4er-Crew empfiehlt sich die Halbtages-Charter. Die Ganztages-Charter eignet sich für die 2er-Crews.

 

7.) Was ist zum Reservierungstermin mitzubringen?

 

• Sportbootführerschein Binnen im Original  (Fotokopien oder Küstenführerscheine oder im Ausland ausgestellte Dokumente bei Mietern mit dt. Staatsangehörigkeit können nicht anerkannt werden)

•  Personalausweis (oder Reisepass)

•  Kaution 200,- Euro in bar (keine EC- oder Kreditkarte)

•  Mobiltelefon

•  Ersatzbrille (falls im Führerschein vermerkt)

•  Dem Wetter angepasste Kleidung (dazu gehört auch gerne Badekleidung). Die meisten unserer Kunden legen sich in den strömungsfreien Altrheinarmen vor Anker, wo man in herrlicher Umgebung und unter optimalen Bedingungen ein kühlendes Bad nehmen kann). Außerdem sollten Handtücher mitgenommen werden, um die Polster vor Beschädigung durch Sonnencreme zu schützen. Schuhe mit weichen Sohlen sind angebracht.

 

8.) Für wen ist so eine Bootsfahrt nicht geeignet?

 

Hier musst Du selbst entscheiden. Ein Sportbootausflug für Kinder unter 5 Jahren ist nur bedingt zu empfehlen. Rettungswesten halten wir für Körpergewichte ab 10 bis 110kg bereit (Bei einem höheren Gewicht bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme). Für alle Mitfahrer sollte eine geistige und körperliche Fitness bestehen.

 

9.) Ist der Verzehr von Alkohol an Bord gestattet?

 

Nein. Auf unseren Fahrzeugen besteht für den Schiffsführer, Rudergänger und alle weiteren an Bord befindlichen Personen während der gesamten Ausleihdauer striktes Alkoholverbot. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf eine hohe Anzahl an Kontrollen der Wasserschutzpolizei hin. Generell sind wir der klaren Haltung, dass „Alkohol trinken“ und „auf dem Wasser sein“ noch nie zusammen gepasst hat. Zudem distanzieren wir uns von der Partyfraktion, die sich zuletzt -auch in unserem Revier- bedauernswerterweise gebildet hat. Für derartige Vorhaben sind wir in keinem Moment die richtige Plattform. So sind auf unseren Boote auch keine Musikanlagen installiert.

 

10.) Du möchtest auf dem Wasser gerne richtig Gas geben. Bist Du dann bei mietboot.com richtig?

 

Nein. Für diesen Fall empfehlen wir die überteuerte Anmietung einer runtergerüttelten Offshorerkiste vor Ibiza.

Übrigens ist das Fahrtrevier gemäß einem Tagesausflug reglementiert: Zu Tal bis einschl. Rüdesheim/Bingen und zu Berg bis einschl. Eicher See.

 

11.) Was ist, wenn Du zum vereinbarten Ausleihtermin zu spät oder gar nicht kommst?

 

Dies ist insofern schlecht, da die Boote zu dem Reservierungstermin vorbereitet und einsatzklar gehalten werden. Die Entgegennahmen der Mietboote an unsere Kunden finden zeitversetzt statt. D.h. wenn es bei der einen Übergabe aufgrund einer Verspätung zu einer Verzögerung kommt, entsteht auch zwangsläufig bei der Übergabe eines weiteren Bootes eine zeitliche Behinderung. Im Klartext muss ein Mieter für seine eigene Verspätung aufkommen. Es wird die normale Ausleihmiete berechnet.

Erscheint ein Mieter zu seinem Reservierungstermin überhaupt nicht, werden ihm 40% der Ausleihmiete in Rechnung gestellt. Ob Verspätung oder Ausfall – in jedem Fall muss der Mieter uns informieren. Eine ständige telefonische Erreichbarkeit ist gewährleistet.

 

12.) Wenn Du Deinen Reservierungstermin aus privaten Gründen im Vorfeld stornieren möchtest. Wie geht das?

 

Es genügt ein Anruf, aber zu beachten ist: Je früher wir darüber in Kenntnis gesetzt werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Mieter für den frei gewordenen Termin auftritt. Ist dies der Fall, entstehen keine Stornierungskosten.

Wenn jedoch das Boot zu dem gedachten Termin nicht bewegt wird, entsteht eine Nutzungsausfallgebühr in Höhe von 40% der Ausleihmiete. Ist das Wetter zu dem gedachten Termin schlecht (sodass sowieso nicht gefahren worden wäre), wird diese Gebühr nicht berechnet.

 

13.) Wenn Du Deinen Reservierungstermin aus meteorologischen Gründen im Vorfeld nicht antreten möchtest. Wie geht das?

 

Bitte tätige einen Anruf exakt 60 Minuten vor Beginn Deines Ausleihtermins. Ist das Wetter „des Fahrens eines offenen Sportbootes“ nicht geeignet (also  vorhandener Regen und/oder Kälte im Fahrtgebiet), kann der Termin ohne Probleme verlegt werden. Es entstehen keine Kosten. Bitte beachte, dass eine Verlegung aus „Wettergründen“ nur in dem oben genannten Zeitraum möglich ist. Zeitlich früher getätigte Absagen aufgrund von Vorhersagen, die z.B. im Internet gemacht werden, können nicht akzeptiert werden. Es gilt die "Wettersituation zum Zeitpunkt des Ausleihens".

Die Verlegung aufgrund einer Schlechtwettersituation muss immer der Mieter aussprechen. Wenn wir im Vorfeld keinen Telefonanruf erhalten, bereiten wir in jedem Fall das Boot für den gedachten Termin vor.

Während des "Storno-Telefonats" wird ein neuer Reservierungstermin fixiert. (Dieser muss innerhalb der laufenden Saison stattfinden).

 

14.) Kann denn bei jeder Situation gefahren werden (Hochwasser, Niedrigwasser usw.)?

 

Bei Niedrigwasser kann ohne Probleme gefahren werden. Der aktuelle Wasserstand wird beim Revierbriefing mit einbezogen.

Bei Hochwasser der Marke I und II ist die Bootsvermietung zwingend eingestellt. Der geplante Ausleihvorgang entfällt, ohne das Kosten entstehen. Das gleiche gilt für Starkwind aus westlichen Richtungen. Bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) kann natürlich auch nicht gefahren werden. Alle diese Punkte laufen unter "höherer Gewalt".

Für den Ausfall eines Vermietvorganges kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden. Die Festlegung eines Ersatztermins ist obligatorisch.

Übrigens sind Charterfahrten bei Dunkelheit aus behördlichen Gründen nicht gestattet.

 

15.) Wenn Du unterwegs bist und es beginnt zu regnen. Was dann?

 

Zunächst verhält es sich so, dass die Technik und die Sicherheit der Boote in vollem Umfang erhalten bleiben. Unser Rat ist es, den Weg schon vorher zu unserem Heimathafen anzutreten. Es wird nur der Zeitraum berechnet, in dem das Boot tatsächlich unterwegs gewesen ist.

 

16.) Du hast jetzt alle FAQ´s gelesen und es ist immer noch keine Deiner Fragen beantwortet?

 

Okay. Reiß Dir ne Tüte Chips auf. Hier geht es weiter :-)

klick it.....

 

17.) Du würdest gerne Euren Hund mit aufs Boot nehmen?

 

Gerne dürft Ihr Euren pelzigen Begleiter bei den Bootstypen A,B und D mit an Bord nehmen. Das Tier darf jedoch nicht haaren und es sollte auch nicht mit den Polstern in Kontakt gelangen.

 

18.) Was ist, wenn während des Ausleihvorganges eine Toilettenproblematik entsteht?

 

Unsere gesamte Bootsflotte besteht aus sogenannten offenen Sportbooten. Diese haben gemäß Ihrem Einsatzzweck (Tagesausflüge) keine eingebauten Toiletten.

Bei der Halbtages-Charter stellt sich das Toilettenthema üblicherweise nicht. Bei der Ganztages-Charter verhält es sich so, dass mehr oder weniger alle Mitfahrer ab der zweiten Maihälfte in den Buchten schwimmen gehen. Während des Schwimmens klärt sich die Toilettenfrage ganz einfach :-)

Wenige Ganztages-Crews machen circa zur Mittagszeit bei uns an der Steganlage fest, um z.B. die unmittelbar ansässige Gastronomie aufzusuchen. Selbstverständlich halten wir auf unserer Steganlage sanitäre Einrichtungen vor.

Wichtig zu erwähnen ist, dass das Revier nur extrem wenige -bis gar keine- Anlegemöglichkeiten vorhält. Alle Steganlagen sind privat und zum Land hin mit Türen abgeschlossen.

Also - Mal eben rechts ran geht leider nicht.

 

19.) Du möchtest gerne schwimmen gehen, Dich beim Umkleiden aber nicht nackisch zeigen?

 

Kein Problem. Auf jedem unserer Boote befindet sich ein Strand-Poncho. Damit bekommst Du garantiert nichts abgeguckt.

 

20.) Keinen Bock auf Sonne? Was gibt es an Schutz?

 

Die Bootstypen B und auch Typ A sind mit festen Sonnendächern ausgerüstet. Beim Bootstyp D geben wir einen großen Boots-Sonnenschirm mit. Dieser wird -vor Anker liegend- aufgestellt und bietet ausreichenden Schatten. 


21.) Deine Gruppe besteht aus mehr als 4 Personen?

 

In den Beschreibungen hast Du bereits gelesen, dass die Boote mit max. 4 Erwachsenen besetzt werden können (wobei hier gemeint ist: 2 normal schwere Herren und 2 normal schwere Damen). Eine höhere Zuladung ist leider nicht möglich.

Sollten in Deiner Gruppe zwei SpoBoFs-Inhaber sein, dann reserviert Euch z.B. zweimal den Typ B. Die Boote fahren die gesamte Zeit nebeneinander her und in der Ankerbucht wird sich als ´Päckchen´ zusammengebunden. Es entsteht eine große ´Bootslandschaft´ für max. 8P (idealerweise 2 Familien).

Diese Konstellation haben wir oft im Jahr und bietet einen unvergesslichen Bootsausflug.


Tipp: Solltest Du Einsteiger sein, plane zunächst in einer kleinen Gruppe (zu zweit oder so). 

 

22.) Bist Du noch fit, was Deine SpoBoFs-Ausbildung anbelangt?

 

Vieles von dem, was Du während Deiner Ausbildung gelernt hast, wirst Du nicht benötigen. Aber (z.B.) die Bedeutung der folgenden Schifffahrtszeichen wirst Du an Deinem Fahrttag umsetzen müssen:

     

 

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